Angebot zur Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen
Wir bieten Ihnen die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises, z.B. für ein Einfamilienhaus (EFH) zum Preis von 55,00 EUR brutto, an. Dazu benötigen wir lediglich Ihre Einverständniserklärung zur Nutzung und Veröffentlichung der Verbrauchsdaten sowie die Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre, falls Sie nicht von uns versorgt wurden. Die erforderlichen Formulare entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links und senden sie uns zu.
Nach der neuen Energiesparverordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis ist nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wurde der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009.


